Antrag
Effizienzsteigerung und Transparenzoffensive im Gemeinderat
Die Fraktion „Freie Wählergemeinschaft Maroldsweisach e.V.“ beantragt ab sofort, spätestens jedoch zu Beginn der neuen Legislatur, die Umsetzung folgender Vorschläge:
1. Zeitliche Begrenzung der Dauer der Gemeinderatssitzungen
Die Sitzungen des Marktgemeinderats dauerten in der Vergangenheit oft über mehrere Stunden bis gegen 23.00 Uhr, teils sogar bis nach Mitternacht an. Hierbei wurden für die Zukunft der Gemeinde und ihrer Bürger wesentliche TOPs oft erst zu später Stunde und aufgrund der vorgerückten Uhrzeit unverhältnismäßig beschleunigt behandelt. Dadurch besteht die konkrete Gefahr eines „Durchwinkens“ relevanter Punkte zum Nachteil der Bürger.
Bedingt durch den menschlichen Biorhythmus ist es unmöglich, komplexen Sachverhalten über mehrere Stunden zu folgen, diese ausführlich zu diskutieren sowie zu besprechen und hiernach noch eine Entscheidung im Sinne der Bürger zu treffen. Der Sitzung des Marktgemeinderates geht in aller Regel bei jedem Ratsmitglied ein langer Arbeitstag voraus.
Die FWG beantragt daher, künftige Sitzungen des Marktgemeinderats nach spätestens 3 Stunden zu beenden bzw. zu vertagen.
Die Tagesordnungspunkte sollen entsprechend angepasst und durch die Verwaltung zeitlich besser vorgeplant werden.
Externe Gäste/Referenten sollen nur eingeladen werden, wenn ihnen keine unverhältnismäßige Wartezeit entsteht. Ihnen soll schon aus Gründen des Respekts vor Ihrer Arbeit ein verbindliches Zeitfenster vorgegeben werden.
Verwaltung und Gemeinderat sollen nach außen ein professionelles Bild abgeben und nicht unnötigerweise zum Ziel von Hohn und Spott werden. Nur durch ein positives Auftreten in der Öffentlichkeit kann es zukünftig wieder mehr gelingen, Menschen für ein politisches Ehrenamt zu begeistern.
Ausfälle von vorgeplanten (vgl. Punkt 2) GR-Sitzungen „mangels ausreichender Themen“ sollen gänzlich unterbleiben. Längerfristig bekannte Themen können bei professioneller Vorplanung entsprechend auf die GR-Sitzungen aufgeteilt werden. Hierdurch würden einerseits Ausfälle und andererseits Themenüberfrachtungen mit vorhersehbarer Überlänge der Sitzungen verhindert.
Es gibt immer Themen! Sollte die Tagesordnung ausgeschöpft sein, spricht nichts gegen eine frühere Beendigung der Sitzung.
Die genannten Vorschläge entsprechen der gängigen Praxis im regionalen und überregionalen Umkreis und sollten daher, ggf. nach entsprechenden Absprachen mit anderen Kommunen, auch in Maroldsweisach umsetzbar sein.
2. Langfristige Vorplanung der Gemeinderatssitzungen und Ausschusssitzungen
Die Sitzungen des Marktgemeinderats wurden in der Vergangenheit des Öfteren kurzfristig aus Gründen, die nicht für jedermann nachvollziehbar waren, verlegt oder entfielen („mangels Themen“) ganz.
Mitglieder des Gemeinderats sind ehrenamtlich tätig und üben hauptamtlich andere Berufe aus, deren Arbeitszeiten durchaus kollidieren. Eine langfristige Vorplanung ist daher erforderlich, um Ehrenamt und Beruf vereinbaren zu können.
Die FWG beantragt, spätestens im November jedes Kalenderjahres einen verbindlichen Plan für die Gemeinderatssitzungen des Folgejahres aufzustellen. Das Datum/der Wochentag der Sitzungen kann dabei durchaus flexibel vorgeplant werden und muss sich nicht zwingend auf einen Montag beschränken.
Von dieser Vorplanung soll dann nicht mehr abgewichen werden.
Einzelfälle wie Kirchweih-Veranstaltungen, Familienfeiern etc. betreffen idR nur einzelne Ratsmitglieder und können demnach Grund für deren (Einzel-) Entschuldigung für die Teilnahme sein, nicht jedoch für eine kurzfristige Verschiebung der gesamten GR-Sitzung.
Die FWG beantragt ferner, auch die Sitzungen der Ausschüsse in o.g. Modus verbindlich vorzuplanen und bekannt zu geben.
Unbenommen von o.g. Vorplanung bleiben selbstverständlich Sondersitzungen aus aktuellem und/oder unaufschiebbarem Anlass.
Die genannten Vorschläge entsprechen der gängigen Praxis im regionalen und überregionalen Umkreis und sollten daher, ggf. nach entsprechenden Absprachen mit anderen Kommunen, auch in Maroldsweisach umsetzbar sein.
3. Intensivere Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen durch Ausschussarbeit
In der jüngsten Vergangenheit fand eine Ausschussarbeit nur unzureichend oder gar nicht statt. Dringende Themen wurden nicht wie vorgesehen in einem der Ausschüsse abstimmungsfertig vorbereitet, sondern zur Gänze im GR-Gesamt-Gremium besprochen. Auch dies führte aus Sicht der FWG zur unverhältnismäßig langen Dauer der GR-Sitzungen.
Die FWG beantragt, künftig eine verbindliche Anzahl an Ausschusssitzungen durchzuführen; als Diskussionsgrundlage wird vorgeschlagen:
- 4 Bauausschusssitzungen/Jahr,
- 2 Sitzungen des Energie- und Umweltausschusses/Jahr (siehe Geschäftsordnung §9)
- 2 Sitzungen des Finanzausschusses/Jahr
- 4 Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses/Jahr für die Prüfung des Vorjahres
Die Ausschüsse sind fraktionsübergreifend besetzt und kennen alle erforderlichen Unterlagen. Sie können nach ihrer Beratung dem Gesamtgremium einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. Die zeitintensive Beratung und Diskussion aller Details im Gesamtgremium (vgl. oben Punkt 1) unterbleibt hierdurch und komplexe Vorgänge können schnell abgestimmt werden.
Die FWG beantragt ergänzend hierzu, insbesondere auch den Rechnungsprüfungsausschuss zu verbindlich vorgegebenen Zeiten tagen zu lassen, um finanzielle Nachteile der Bürger in finanziell schwierigen Zeiten zu verhindern und mögliche rechtliche Konsequenzen durch eine verspätete Prüfung abzuwenden.
Die genannten Vorschläge entsprechen der gängigen Praxis im regionalen und überregionalen Umkreis und sollten daher, ggf. nach entsprechenden Absprachen mit anderen Kommunen, auch in Maroldsweisach umsetzbar sein.
4. Möglichkeit der gründlichen Vorbereitung durch rechtzeitige und vollständige Informationen an die Gemeinderatsmitglieder
Die GR-Mitglieder werden mittels RiS über die Inhalte der kommenden Sitzung informiert, einschließlich zur-Verfügung-Stellung der relevanten Unterlagen. In der Vergangenheit wurden diese Unterlagen des Öfteren nur sehr kurzfristig oder aber unvollständig eingestellt. Ein gründliches Studium im Sinne einer umfassenden Meinungsbildung war in diesen Fällen nicht möglich. Rückfragen konnten meist erst in der GR-Sitzung geklärt werden, obwohl dies bei gründlicher und rechtzeitiger Vorarbeit problemlos früher möglich gewesen wäre. Auch dies führte im Übrigen zu einer Überlänge der Sitzungen, vgl. oben Punkt 1.
Anträge zur Sitzung sind gem. Geschäftsordnung (§ 26) spätestens 10 Tage vor der Sitzung zu stellen. Ein solcher rechtzeitiger Antrag kann jedoch nicht erfolgen, wenn Ladung und Sitzungsunterlagen erst kürzer als 10 Tage im Voraus im RiS eingestellt werden.
Die FWG beantragt, die erforderlichen Unterlagen vollständig mit einer Frist von spätestens 10 Tagen vor dem Sitzungstermin im RiS einzustellen.
Die gewählten Gemeinderäte sind es aus Sicht der FWG dem Bürger schließlich schuldig, sich umfassend auf Abstimmungen vorzubereiten, um im Sinne der Allgemeinheit eine Entscheidung treffen zu können.
Die genannten Vorschläge entsprechen der gängigen Praxis im regionalen und überregionalen Umkreis und sollten daher, ggf. nach entsprechenden Absprachen mit anderen Kommunen, auch in Maroldsweisach umsetzbar sein.
5. Transparenzsteigerung durch einen höheren Anteil an Öffentlichen Sitzungen
Die Bürger thematisieren bei entsprechenden Veranstaltungen zunehmend, dass ihrem Gefühl nach der Anteil von nicht-öffentlichen TOPs im Vergleich zu öffentlich behandelten TOPs unverhältnismäßig hoch sei. Dies führt zu Politikverdrossenheit und Intransparenz. Die FWG schließt sich dem an und ist der Meinung, dass viele der in der Vergangenheit nicht-öffentlich behandelten Punkte durchaus im öffentlichen Teil der Sitzung hätten besprochen werden können.
Die FWG beantragt daher, dass zukünftig grundsätzlich davon auszugehen ist, dass Punkte öffentlich behandelt werden. Mit Augenmaß und „Fingerspitzengefühl“ können TOPs in den nicht-öffentlichen Teil verschoben werden, wobei hier in besonderem Maße die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen sind. Das Gremium bzw. die Fraktionen sollen im Zweifelsfall rechtzeitig vor der Sitzung über diese Gründe informiert werden.
Sollten TOPs weiterhin nicht-öffentlich behandelt werden müssen, dann ist die Bevölkerung sobald rechtlich möglich zeitnah nachträglich zu informieren!
Die genannten Vorschläge entsprechen der gängigen Praxis im regionalen und überregionalen Umkreis und sollten daher, ggf. nach entsprechenden Absprachen mit anderen Kommunen, auch in Maroldsweisach umsetzbar sein.
Bereits vorab vielen herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schramm Sven Scheidler Ramona Schrapel